Botoxbehandlung

Zur Behandlung von Spannungskopfschmerzen und chronischer Migräne ist die Anwendung von Botulinum-Toxin zugelassen. Die PREEMPT-Studie [4] zeigte, dass diese Behandlung ausreichend wirksam sein kann. „Bei vielen Patientinnen und Patienten kann die Therapie mit Botulinumtoxin die Anzahl der Schmerztage (…) halbieren. Nur bei Patientinnen und Patienten, bei denen die Therapie versagt oder nicht ausreichend wirkt, ist die deutlich kostenintensivere Antikörpertherapie indiziert und wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen“, erklärt Prof. Diener. [Zum Fachartikel...] Diese Behandlung kann auch bei Cluster-Kopfschmerz hilfreich sein ist aber (noch) nicht für diese Indikation zugelassen.

In der Neurologie wird Botulinumtoxin seit Anfang der 1980er-Jahre als zugelassenes Arzneimittel primär in der Behandlung von speziellen Bewegungsstörungen, den sog. fokalen Dystonien, eingesetzt. Dies sind Erkrankungen wie der Blepharospasmus (Lidkrampf), die oromandibuläre Dystonie (Mund- Zungen-, Schlundkrampf), der Torticollis spasmodicus (Schiefhals) und andere zervikale Dystonien. Weiterhin sind auch bei segmentalen oder sekundären Dystonien und Spastiken die Fokalsymptome mit Botulinumtoxin behandelbar.

Hierzu zählen etwa der Spasmus hemifacialis, Bewegungsstörungen nach peripherer Affektion des Nervus facialis sowie bestimmte spastische Syndrome bei Erwachsenen und Kindern, beispielsweise bei spastischem Spitzfuß, bei Patienten mit Zerebralparese, bei der Armspastik nach Schlaganfall bzw. bei fokaler Spastik von Hand und Handgelenk nach Schlaganfall. Bei diesen Indikationen wird immer intramuskulär oder subkutan injiziert. Ein Behandlungserfolg mit Besserung bis zum zeitweiligen Verlust der Symptome liegt beim Lidkrampf bei etwa 90 %, beim Schiefhals zwischen 60 und 80 %.

Weitere Anwendungen sind:

  • Verringerung der Hyperhidrose (übermäßige Schweißproduktion)
  • Erhöhte Speichelproduktion (z. B. bei Patienten mit M. Parkinson oder amyotropher Lateralsklerose